E-Rechnung in Deutschland

E-Rechnung, so wie die Pflicht es wirklich verlangt.

Die Stichtage, die zwei Profile, die Steerd ausstellt, wie die Prüfung im Build funktioniert, und was das für eine Rechnung bedeutet, die du heute verschickst.

Die Pflicht, als Daten.

Drei Stichtage, kein monatelanges Lesen einer Richtlinie. Zuerst wird der Empfang Pflicht, dann das Ausstellen, grob gestaffelt nach Umsatz. Für wen das gilt und wer ausgenommen bleibt, steht weiter unten.

Nur für inländische B2B-Rechnungen, bei denen du und dein Empfänger beide in Deutschland ansässig seid. Drei Gruppen bleiben unabhängig vom Stichtag außerhalb der Ausstellungspflicht: Ein Kleinunternehmer nach § 19 ist dauerhaft vom Ausstellen befreit, du kannst trotzdem freiwillig welche ausstellen. Eine Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro brutto kann eine normale Rechnung bleiben. Und eine nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Leistung fällt ebenfalls nicht unter die Pflicht.

Jedes Unternehmen muss eine E-Rechnung empfangen können.

Das Ausstellen wird für größere Unternehmen Pflicht.

Gilt, sobald dein Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betrug. Steerd kennt deinen Umsatz nicht, darum schaltet die eigene Ableitung so oder so erst ab dem 01.01.2028 automatisch um. Liegst du schon über der Grenze, nutze die Überschreibung pro Rechnung, um schon heute als E-Rechnung auszustellen, statt zu warten.

Das Ausstellen wird für inländische B2B-Rechnungen allgemein Pflicht.

Das ist das Datum, ab dem Steerd selbst automatisch umschaltet. Für einen Kleinunternehmer nach § 19, der dauerhaft vom Ausstellen befreit bleibt, gilt das nicht, ebenso wenig für eine Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro brutto.

Was Steerd ausstellt

Zwei Profile, eine Datei, die Mensch und Software gleichermaßen lesen können.

Steerd stellt E-Rechnungen in den beiden Profilen aus, die für diese Pflicht zählen. Jede davon ist eine einzige PDF/A-3b-Hybriddatei: ein Mensch sieht ein normales PDF, während die Software des Empfängers die strukturierten Daten liest, die in derselben Datei stecken.

EN-16931-Hybrid

Ein Hybrid im Stil von ZUGFeRD/Factur-X mit dem EN-16931-Datensatz, für einen gewöhnlichen geschäftlichen Empfänger.

XRechnung

Das deutsche CIUS auf Basis von EN 16931, für einen öffentlichen Auftraggeber, der es namentlich verlangt.

  • Eine einzige PDF/A-3b-Hybriddatei, keine zwei Dokumente, die synchron bleiben müssen
  • Ein Mensch sieht das PDF, die Software des Empfängers liest die eingebettete XML
  • Bei der XRechnung ist die eigenständige XML-Datei das rechtlich maßgebliche Dokument, das PDF ist eine Sichtkopie zum Lesen: Du kannst die XML direkt herunterladen, nicht nur als Teil des Hybrids
Eine gestellte Rechnung in Steerd mit dem Status Offen und der Kennzeichnung ZUGFeRD, darüber Schaltflächen zum Herunterladen als PDF oder als E-Rechnung im XML-Format, darunter die Rechnung selbst
Eine Rechnungsnummer in Steerd, daneben der Status Offen und die Kennzeichnung ZUGFeRD für die E-Rechnung
Woher wir wissen, dass es stimmt

Geprüft im Build, gegen dieselben Regeln, die der Empfänger nutzt.

Jedes Release durchläuft drei Prüfungen gegen die Dateien, die unser Emitter erzeugt, bevor dieses Release ausgeliefert wird.

  • Das gepinnte KoSIT-Regelwerk (validator-configuration-xrechnung v2026-01-31, XRechnung 3.0.2) prüft die eingebettete XML gegen das Profil, das sie zu sein behauptet
  • Unsere eigene Hybrid-Prüfung bestätigt, dass die XML korrekt eingebettet ist: bytegleich zur Quelle, so angehängt, wie ein Hybrid es verlangt, benannt, wie das Profil es erwartet
  • veraPDF bestätigt, dass die Datei selbst dem PDF/A-3b-Standard entspricht. Das ist eine eigene, strukturelle Prüfung: sie sagt nichts darüber, ob die eingebettete XML inhaltlich stimmt
  • Alle drei laufen im Build, bei jedem Release, nicht bei jeder einzelnen Rechnung, die du verschickst

Das ist eine Prüfung unseres Emitters, in unserem Build. Es ist keine Zusicherung für eine einzelne Rechnung.

In der Praxis

Was das für eine Rechnung bedeutet, die du heute verschickst.

Nichts, woran du selbst denken musst. Die gesetzlichen Regeln für eine deutsche Rechnung gelten genauso, ob sie nun eine E-Rechnung ist oder nicht.

  • Die Einstufung erfolgt pro Rechnung automatisch, du kannst sie jederzeit überschreiben
  • Die Rechnungsliste markiert genau, welche Dokumente E-Rechnungen sind
  • Umsatzsteuer pro Position und die EU-Reverse-Charge-Regel, automatisch abgeleitet
  • Kleinunternehmerregelung nach § 19
  • Korrekturen als echte Rechnungskorrektur, keine stille zweite Rechnung
  • Fortlaufende Nummerierung, aufbewahrt so, wie § 14b es verlangt

Was Steerd nicht macht.

Dieselbe Ehrlichkeit wie auf dem Rest der Seite. Steerd erstellt die Rechnung, es ist keine Buchhaltungssoftware.

Buchhaltung. Steerd erstellt die Rechnung, deine Steuerberatung führt die Bücher.
EÜR. Keine Einnahmenüberschussrechnung und keine Steuererklärung.
DATEV-Export. Hier spricht nichts mit DATEV.
Banking oder Kontenabgleich. Steerd fasst dein Konto nicht an.

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